Wissenschaftliche Konferenz "20. Januar aus völkerrechtlicher Perspektive" an der Universität Wien
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Auf Initiative der Botschaft der Republik Aserbaidschan in Österreich wurde eine wissenschaftliche Konferenz zum Thema „Rechtliche Perspektiven zum 20. Januar im Kontext des Verbots kollektiver Bestrafung im Völkerrecht“ an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien abgehalten.
Botschafter Rovshan Sadigbayli erklärte in seiner Eröffnungsrede, dass die ehemalige sowjetische Armee ein beispielloses Massaker an dem aserbaidschanischen Volk verübt habe, das für Unabhängigkeit, Souveränität, nationale Befreiung und territoriale Integrität aufgestanden war. In dieser blutigen Nacht seien 147 Menschen getötet, 744 verletzt und 841 rechtswidrig inhaftiert worden. Damit sei gegen das Prinzip des Verbots der kollektiver Bestrafung im humanitären Völkerrecht verstoßen worden. R.Sadıqbeyli unterstrich, dass die Ereignisse vom 20. Januar noch immer keiner rechtlichen und politischen Aufarbeitung auf internationaler Ebene unterzogen worden seien und es daher für die rechtliche Analyse dieser Ereignisse wichtig sei, die Frage auch unter dem Gesichtspunkt des humanitären Völkerrechts zu betrachten.
Professor Hans-Joachim Heintze (Universität Bochum) analysierte die Ereignisse vom 20. Januar 1990 aus der Perspektive des humanitären Völkerrechts. Die Ereignisse vom 20. Januar müssten im Kontext des Kampfes des aserbaidschanischen Volkes für seine Freiheit und des beispiellosen Einsatzes von Waffengewalt durch die sowjetische Regierung gegen die Zivilbevölkerung analysiert werden. Die Sowjetregierung habe somit einerseits die Verfassung von 1977, andererseits eine Reihe von internationalen Rechtskonventionen, denen sie selbst beigetreten war, betreffend das Verbot der Anwendung von Gewalt und kollektiver Bestrafung, insbesondere die Schlussakte von Helsinki von 1975, missachtet.
Dr. Gabriel Lansky, österreichischer Rechtsanwalt, hob in seinem Votrtag vor, daß der sowjetische Staat durch den Einsatz von Waffengewalt gegen seine eigenen Bürger auch deren Rechte als Individuen verletzte. Obwohl die sowjetische Regierung versuchte, diese Handlung mit dem in der nationalen Gesetzgebung vorgesehenen Recht des Staates auf Gewaltanwendung in Notfällen zu rechtfertigen, verboten die internationalen Konventionen, denen sie beigetreten war, den Staaten die Anwendung von Gewalt gegen ihre eigenen Bürger während des Ausnahmezustands. Seines Erachtens, es gebe noch viel zu tun, um die Rechte des Einzelnen auf internationaler Ebene wirksamer zu gewährleisten und zu diesem Zweck wirksame rechtliche Mechanismen zu schaffen.
Die Konferenz wurde von Professor August Reinisch (Universität Wien) moderiert.
Die Konferenz endete mit einer Podiumsdiskussion, bei der Experten die Fragen des Publikums beantworteten.